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Seit 2023: Stadtverordneter, Mitglied im Bau- und Planungsausschuss sowie im Hauptausschuss
2018-2023: Bürgerliches Mitglied bei den Ausschüssen Bau- und Planung sowie Bildung, Kultur und Sport
Mitglied bei den Grünen seit 2018
1970 in Hamburg geboren, habe ich fast mein gesamtes Leben in Ahrensburg verbracht. Beruflich bin ich Schulleiter einer Grundschule in Großhansdorf. Ehrenamtlich habe ich mich schon immer für verschiedene Vereine in Ahrensburg engagiert, ob bei den Pfadfindern als Gruppenleiter, als Juniorenobmann der Fußballsparte beim SSC Hagen, als Vorsitzender in der Bürgergemeinschaft Am Hagen und nun seit 2018 in der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Meine persönlichen Schwerpunktziele für Ahrensburg:
Ahrensburg ist eine lebenswerte und liebenswerte Stadt für alle Generationen in der Zukunft. Dies zu erhalten ist nur durch eine zukunftsfähige und nachhaltige Umweltpolitik zu erreichen.
Stefan Gertz
03.12.22 –
Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmten auf der letzten Stadtverordnetenversammlung der Vorlage für eine Ergänzung des Rathauserweiterungsbaus um eine Tiefgarage zu. Damit folgten sie dem Wunsch vom Bürgermeister Eckart Boege, neue Parkplätze für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt im Rathaus zur Verfügung stellen zu können.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, stimmten gegen die Tiefgarage. Um falschen Behauptungen vorwegzunehmen, wir sind auch der Meinung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Rathaus genügend Parkplätze zur Verfügung haben müssen.
Wir stellten uns und der Verwaltung die Fragen, ob es nicht umweltschonendere und kostengünstigere Alternativen zu der riesigen Menge von grauer Energie in der Erde durch den versenkten Beton gibt? Ist es möglich schon vorhandene Parkplätze zu nutzen? Wie weit dürfen die Parkplätze vom Arbeitsplatz weg sein? Ja, es wäre möglich gewesen!
Grundsätzlich ist es rechtlich einer Gemeinde gestattet, auf den Bau von Parkplätzen zu verzichten und stattdessen schon vorhandene Parkplätze, z.B. in einem leeren Parkhaus anzumieten und mit einer Baulast zu versehen. Sie dürften dann zu keinem anderen Zweck genutzt werden, wie etwa einer Weitervermietung und könnten so dem Rathaus zur Verfügung stehen. Die gültige Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) spricht in diesem Zusammenhang von einer zumutbaren Entfernung von bis zu 1000 Metern.
Aufgrund des Bürgerentscheids sind öffentlichen Parkplätze ausgeschlossen.
Es war auch die Verwaltung, die im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren immer wieder betonte, dass es in der Innenstadt mehr als genügend Parkplätze existieren.
Unser Bürgermeister Eckart Boege setzt sich für seine Mitarbeiter ein und das ist ja auch nicht so verkehrt. War in der Vergangenheit in Ahrensburg ja nicht immer so. Aber trotzdem halte ich einen 6-minütigen Fußweg von 450 Metern zumutbar.
Somit wurde dem Rathaus ein schönes Weihnachtsgeschenk in Höhe von 1,3 Millionen Euro beschert. Aber wie es in der Vorlage stand, „würde die Ergänzung der Erschließungsanlage um eine kleine Tiefgarage mit rd. 25 Kfz-
Stellplätzen keinen besonders hohen investiven Mehraufwand auslösen.“
Nach meiner Meinung ist der Bau dieser Tiefgarage zu dieser Zeit und unter diesen Voraussetzungen ein falsches Zeichen.
Stefan Gertz
BM Bau- und Planungsausschuss Ahrensburg
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ahrensburg
Kategorie
2022 | Bau- und Planungsausschuss | Bürgerentscheid - Lebendige Innenstadt | Stefan Gertz
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