Artenschutz beachten!

Newsletter 05/2020

25.09.20 –

Sie möchten Ihr Haus oder Grundstück sanieren oder umbauen? Was viele nicht wissen – Gebäude können neben Bäumen und Hecken wertvollen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse bieten. Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie daher auch die Artenschutzvorschriften beachten. Die häufigsten Maßnahmen, die die Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen zerstören, sind der Ausbau von Dachböden, Wärmeschutzmaßnahmen im Dach und an der Fassade, der Abriss von Gebäuden und die Fällung von Bäumen. Aber welche Lebensstätten von Fledermäusen und Vögeln sind geschützt? Nach dem Bundesnaturschutzgesetz zählen die Nistplätze von Vögeln ebenso wie die Quartiere der Fledermäuse dazu. Während die Regelungen für den Vogelschutz wie z.B. das Schneiden von Hecken oder Fällen weitgehend bekannt sind und befolgt werden, werden die Bestimmungen zum Schutz der Fledermäuse oft nicht beachtet. Fledermäuse nutzen Häuser, Schuppen und Bäume als Wohn- und bauten dürfen in von Fledermäusen besetzten Dachböden nicht in der Zeit von April bis September durchgeführt werden. Die Tiere würden ihr Quartier sofort aufgeben und dabei eventuell ihre Jungen zurücklassen.

Verwenden Sie bei einer Dacherneuerung spezielle Lüftungspfannen, die für Fledermäuse weiterhin einen Durchschlupf ermöglichen. Schaffen sie, wenn möglich, geeigneten Ersatz für verlorene Nistplätze oder Quartiere. So gibt es z.B. Bausätze für Fledermausquartiere. Auch wir Politikerinnen und Politiker sind hier verstärkt gefragt. Häufig wird im Vorfeld der Bauausführung der gesetzliche Artenschutz nicht ausreichend beachtet.

Wohnungsgesellschaften bzw. beauftragte Planer müssen laut Honorarordnung in der Leistungsphase 1 eine Grundlagenermittlung durch die beauftragten Architekten oder Bauplaner durchführen. Zudieser gehört auch die Prüfung auf Vorkommen geschützter Arten am Gebäude und die daraus resultierende Einleitung von erforderlichen Zufluchtsstätte, als Wochenstube oder zum regelmäßigen Aufenthalt. Diese Lebensstätten sind auch dann gesetzlich geschützt, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Das gilt z. B. für Fledermaus-Winterquartiere, Schwalbennester oderMauersegler-Niststätten. Vogel-Nistplätze befinden sich oft in Bäumen, Sträuchern, Hecken, Fassadenbegrünung oder Dachvorsprüngen. Die Fledermaus-Quartiere finden Sie in Baumhöhlen, Mauerspalten und Lüftungsschlitzen, in Rollladenkästen oder Dachböden.

Wir möchten Sie gerne informieren, was Sie beachten müssen, um den Tieren nicht zu schaden:

Verschaffen Sie sich bitte frühzeitig vor Beginn der Baumaßnahme einen Überblick, ob Lebensstätten betroffen sein könnten. Berücksichtigen Sie die Jahreszeit der Baumaßnahme, z.B. führen Sie Arbeiten im Bereich der Nistplätze außerhalb der Brutzeit von Vögeln durch und beseitigen Sie Gehölze nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September.
Dacharbeiten und Umbauten dürfen in von Fledermäusen besetzten Dachböden nicht in der Zeit von April bis September durchgeführt werden. Die Tiere würden ihr Quartier sofort aufgeben und dabei eventuell ihre Jungen zurücklassen.
Verwenden Sie bei einer Dacherneuerung spezielle Lüftungspfannen, die für Fledermäuse weiterhin einen Durchschlupf ermöglichen.
Schaffen sie, wenn möglich, geeigneten Ersatz für verlorene Nistplätze oder Quartiere.

So gibt es z.B. Bausätze für Fledermausquartiere. Auch wir Politikerinnen und Politiker sind hier verstärkt gefragt. Häufig wird im Vorfeld der Bauausführung der gesetzliche Artenschutz nicht ausreichend beachtet. Wohnungsgesellschaften bzw. beauftragte Planer müssen laut Honorarordnung in der Leistungsphase 1 eine Grundlagenermittlung durch die beauftragten Architekten oder Bauplaner durchführen. Zu dieser gehört auch die Prüfung auf Vorkommen geschützter Arten am Gebäude und die daraus resultierende Einleitung von erforderlichen Maßnahmen. Wir müssen darauf achten, dass vor jeder Baugenehmigung die entsprechenden Unterlagen mit dem Bauantrag eingereicht und auch erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Artenschutz vor der eigenen Haustür bzw. im eigenen Haus ist leicht umsetzbar.

Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt der Artenvielfalt handeln!

Stefan Gertz,
Bürgerliches Mitglied,
Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss
sowie Bau und Planungsausschuss,
Bündnis 90/Die Grünen, Ahrensburg

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2020 | Stefan Gertz